Registrierkassen Österreich 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Registrierkassen Netcon Blog

2026 bringt mehrere wichtige Änderungen für österreichische Unternehmen mit Registrierkassen. Neben der neuen Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel kommen weitere Themen hinzu – darunter der digitale Beleg, höhere Umsatzgrenzen bei Verkäufen im Freien sowie Änderungen bei älteren Signaturkarten.

Für viele Betriebe bedeutet das: Kassensysteme und Einstellungen müssen rechtzeitig angepasst werden.


 

Neue Umsatzsteuer von 4,9 % auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 01.07.2026

Ab dem 01.07.2026 gilt in Österreich für ausgewählte Grundnahrungsmittel ein neuer Umsatzsteuersatz von 4,9 %.

Die Änderung wurde mittlerweile beschlossen und betrifft unter anderem:

  • Milch und Milcherzeugnisse
  • Butter
  • Eier
  • Brot und Backwaren
  • Reis
  • Nudeln
  • ausgewählte Obst- und Gemüsesorten

Die genaue Zuordnung erfolgt über definierte Produktgruppen und Klassifizierungen.

 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die betroffene Produkte verkaufen, müssen ihre Systeme entsprechend anpassen:

  • Kassensysteme aktualisieren
  • Warengruppen überprüfen
  • Artikeldaten anpassen
  • Preis- und Steuerzuordnungen kontrollieren
  • gegebenenfalls Warenwirtschaft und Buchhaltung anpassen

Wichtig: Hier geht es nicht nur um einen zusätzlichen Steuersatz. In vielen Fällen betrifft die Änderung auch die Zuordnung einzelner Artikel im Kassensystem.

Bei bestimmten älteren Kassensystemen können technische Einschränkungen bestehen. Bei Geräten der Sharp XE-Axxx-Serie ist laut Hersteller kein zusätzlicher fünfter Steuersatz möglich.


 

Digitaler Beleg kommt ab Oktober 2026

Eine weitere wichtige Neuerung folgt ab 01.10.2026:

Der Registrierkassenbeleg darf künftig auch elektronisch bereitgestellt werden.

 

Der digitale Beleg kann beispielsweise bereitgestellt werden über:

  • QR-Code
  • Download-Link
  • elektronische Übermittlung

Der Papierbeleg entfällt damit jedoch nicht vollständig. Auf Wunsch des Kunden oder auf Verlangen der Finanzverwaltung muss weiterhin ein Ausdruck möglich sein.

Für viele Betriebe kann dies eine deutliche Reduzierung der täglichen Papierbelege bedeuten.

Wer langfristig weniger Papierverbrauch und weniger „Zettelwirtschaft“ möchte, sollte sich frühzeitig informieren, welche Möglichkeiten das eingesetzte Kassensystem unterstützt.


 

Höhere Umsatzgrenze bei Verkäufen im Freien

Auch die sogenannte „Kalte-Hände-Regelung“ wurde angepasst.

Unternehmer, die ihre Umsätze im Freien erzielen – beispielsweise auf:

  • Märkten
  • Straßen
  • Verkaufsständen

profitieren ab 01.01.2026 von einer höheren Umsatzgrenze.

Die Grenze wurde von:

30.000 € → 45.000 € Jahresumsatz

angehoben.

Dadurch können mehr Betriebe von Erleichterungen bei Registrierkassenpflicht und Aufzeichnungspflichten profitieren.


 

15-Warengruppen-Regelung bleibt dauerhaft bestehen

Für kleinere Händler ohne Scannerkasse oder Warenwirtschaftssystem bleibt eine wichtige Vereinfachung erhalten.

Die bisher zeitlich begrenzte Möglichkeit, Artikel über Sammelgruppen wie:

  • Obst
  • Getränke
  • Backwaren
  • Lebensmittel

abzubilden, wird dauerhaft übernommen.

Das reduziert den Verwaltungsaufwand besonders bei kleineren Betrieben erheblich.


 

Achtung bei älteren Signaturkarten ab Mai 2027

Bis Mai 2027 muss die Umstellung der Signaturkarten erfolgt sein.

Betroffen sind unter anderem:

  • ACOS-ID 2.1
  • ATOS CardOS 5.3

Einige ältere Kassensysteme können nicht aktualisiert werden und müssen daher möglicherweise vollständig ersetzt werden.

Da bei Ersatzkarten und Hardware längere Lieferzeiten entstehen können, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung.


 

Fazit: 2026 bringt für Kassensysteme mehrere wichtige Änderungen

Die neue 4,9-%-Umsatzsteuer ist nur eine von mehreren Änderungen, die Unternehmen mit Registrierkassen betreffen.

Wer betroffen ist, sollte rechtzeitig handeln und bestehende Systeme prüfen.

 

Besonders wichtig:

  • Neue Umsatzsteuer ab 01.07.2026
  • Digitaler Beleg ab 01.10.2026
  • Höhere Umsatzgrenze für Verkäufe im Freien
  • Dauerhafte 15-Warengruppen-Regelung
  • Prüfung älterer Signaturkarten

 

Beratung & Umsetzung

Als regionaler Partner für Registrierkassen und Kassensysteme unterstützen wir Sie bei:

  • Prüfung bestehender Kassensysteme
  • Anpassung von Steuersätzen und Artikeldaten
  • RKSV-konformer Einrichtung
  • Updates und Systemerweiterungen
  • laufendem Support

 

Sie sind unsicher, ob Ihr Kassensystem von den Änderungen betroffen ist? Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der rechtzeitigen Umsetzung aller erforderlichen Anpassungen.

 
 
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